Standardinformationsblatt für Pauschalreisen
Bei einigen von uns angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie EU 2015 2302.
Daher können Sie alle EU Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die STOCKER Busreisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die STOCKER Busreisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und gegebenenfalls für Ihre Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der EU Richtlinie
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Reisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen gegen zusätzliche Kosten auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis 20 Tage vor Reisebeginn möglich. Übersteigt die Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn er aufgrund außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist. Die Reisenden können bei mangelhafter Erbringung der Reiseleistungen eine Preisminderung oder Schadenersatz verlangen. Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden Beistand leisten, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Insolvenzabsicherung
Die STOCKER Busreisen GmbH verfügt über eine gesetzliche Insolvenzabsicherung in Form einer Bankgarantie bei der Raiffeisenbank Schladming Gröbming eGen, Hauptstraße 279, 8962 Gröbming.
Abwickelnde Stelle im Insolvenzfall ist die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien (Notfallnummer +43 1 317 25 00). Im Fall der Insolvenz können Zahlungen zurückgefordert werden. Falls die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist, wird auch die Rückbeförderung sichergestellt.
Veranstalter
STOCKER Busreisen GmbH
Moosheim 389
8962 Michaelerberg-Pruggern
FN 653468h
Telefon: +43 (664) 9635232

